Bei der Häufigkeit der Anwendung von Zahnaufhellungsmaterialien sind unbedingt die Anwendungsvorschriften zu beachten. So kann eine zu häufige oder zu intensive Behandlung Veränderungen der Zahnhartsubstanz hervorrufen, oder auch sehr starke Empfindlichkeit der Zähne auslösen. So ist davor zu warnen, Aufhellungsmethoden mehrmals im Jahr anzuwenden.
Unter Beachtung der entsprechenden Anwendungsvorschriften, d.h. bei in der Zahnarztpraxis durchgeführter Therapie, Abdeckung des Zahnfleischrandes durch Gummimanschetten oder Isolationsmittel ist keine Schädigung des Zahnfleisches zu erwarten. Lediglich wird von den Patienten nach Aufhellungstherapie unter Umständen eine verstärkte Empfindlichkeit der Zähne beobachtet, die durch Fluoridierungsmaßnahmen behoben werden kann. Nach derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen ergibt sich keine […]
Die in der Literatur angegebenen Erfolgsquoten für Bleichtherapien differieren sehr stark. Während der Behandlung wird anfänglich zumeist eine deutliche Aufhellung der Zähne beobachtet. Nach entsprechenden Farbskalen kann man durchaus 1-2 Stufen, aber auch mehr, erreichen. Grundsätzlich muss man zwischen dem Bleichen devitaler (toter) und vitaler (lebender) Zähne unterscheiden. Devitale Zähne werden durch Einlagen mittels eines […]
Zahnfüllungen sowie Verblendungen von Kronen und Brücken werden durch Zahnaufhellung nicht verändert. Daher kann es sein, dass diese im sichtbaren Bereich nach der Zahnaufhellung ausgetauscht werden müssen. Der Zahnarzt kann den Patienten hierüber aufklären.